Hanseatische IT-Schlichtungsstelle

Wir lösen IT-Streitigkeiten - mit Sachverstand und Erfahrung

  1. Schnell: Sie und Ihr Geschäftspartner bestimmen das Tempo der Lösungsfindung selbst. 
  2. Praktikabel: Die Lösung orientiert sich an den Interessen beider Konfliktpartner.
  3. Vertraulich: Das Schlichtungsverfahren findet nichtöffentlich statt und Zugeständnisse und Äußerungen der Parteien dürfen nicht in spätere Gerichtsverfahren eingeführt werden.
  4. Günstig: Vergütet werden nur die geleisteten Zeiten für die Verhandlungen und deren Vor- und Nachbereitung. Es erfolgt keine Berechnung nach Streitwert.
Bettina Voigt

Alternative Streitbeilegung (ADR) statt IT-Gerichtsverfahren!

Sprechen Sie uns vertraulich an unter Tel. +49 40 866 260 20… oder lassen Sie sich kontaktieren:

Bitte addieren Sie 9 und 6.

1. IT-Vertragsabschluss

  • Klarheit von Anfang an
    Bei Abschluss des Vertrages vereinbaren die Parteien als Instrument zur alternativen Streitbeilegung (ADR)  die Zuständigkeit der Hanseatischen IT-Schlichtungsstelle im Falle von IT-Streitigkeiten.

 

  • Muster Schlichtungsklausel
    "Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, vor Durchführung einer Klage, die Hanseatische IT-Schlichtungsstelle, anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.“

 

2. IT-Schlichtung in 2 Schritten

  • Sichtung der Projekthistorie - unparteiische, juristische, technische Prüfung -
    Bei Problemen, wenden Sie sich direkt an die Hanseatische IT-Schlichtungsstelle, die ein Schlichterteam aus einem unparteiischen, unabhängigen IT-Experten und einem Rechtsanwalt zusammenstellt.
    Das Schlichterteam erarbeitet unter Berücksichtigung der Interessen der Geschäftspartner einen pragmatischen und tragfähigen Lösungsvorschlag. 

 

  • Lösungsvorschlag - pragmatisch, und fair an der Sache ausgerichtet -
    Das Schlichtungsteam unterbreitet auf Basis des gewonnen Überblicks einen
    schriftlichen Schlichtungsspruch mit kurzer Begründung auf Basis eines fairen
    Ausgleichs der kaufmännischen Interessen und unter Wahrung weiterer
    Kooperationsmöglichkeiten. 

 

  • Umsetzung - schnell, praktikabel, vertraulich, günstig -
    Wird der Einigungsvorschlag von den Geschäftspartnern angenommen, wird dieser diskret, schnell und rechtssicher durch einen Juristen vertraglich festgehalten.

 

Unsere Schlichtungsteams

  • bestehen aus einem IT-Sachverständigen und einem IT-Juristen  
  • sind neutral, unparteiisch und unabhängig  
  • haben fundierte Erfahrungen im Bereich Schlichtungsverfahren und IT-Projekte

 

Kosten des IT-Schlichtungsverfahrens

  •  Jede Partei trägt die Kosten des Verfahrens bei der Hanseatischen IT-Schlichtungsstelle zur Hälfte.  
  • Darüber hinaus berechnet das Schlichtungsteam ihr Honorar nach tatsächlichem Zeitaufwand mit einem Stundensatz von EUR 250,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten die Parteien eine Verfahrens- und Kostenvorausschau die sich an der Komplexität, Schwierigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung des IT-Streitfalls orientiert.
  • Für die Hanseatischen IT-Schlichtungsstelle fällt bei Schlichtervertragsunterzeichnung eine Verwaltungskostenpauschale von EUR 800,00 zzgl. Mehrwertsteuer an.